Walfänger und Strandräuber
Von Walfängern

Seit jeher leben die Menschen dieser Insel nicht nur am, sondern auch vom Meer. Es schenkte ihnen einträgliche Fischzüge, spülte mannigfaltiges Strandgut an die Ufer und lockt heute Scharen von Urlaubern an die Strände. Doch das Meer gab nicht nur – es nahm auch: Etliche Sylter ließen fern der Heimat im Eismeer oder andernorts ihr Leben. Um diese spannende Thematik dreht sich alles in dem Büchlein "Von Walfängern und Strandräubern – Sylter auf Beutezug".

Die kurzweilige Publikation führt den Leser zurück in die Vergangenheit. Sie erzählt in elf Kapiteln vom Heringsfang, der für ein wichtiges Zubrot sorgte, von der großen Ära des Walfangs, die den Wohlstand auf die Insel brachte, von der Handelsschifffahrt, die aus den Syltern Weltenbummler machte – aber auch von dreisten Strandräubern, dramatischen Schiffsstrandungen und namenlosen Leichen am Flutsaum.

Die mit historischen Zeichnungen und Fotografien reich garnierten Texte vermitteln dabei nicht nur einen aufschlussreichen Gesamteindruck, sondern schildern in anschaulicher Weise auch packende Einzelschicksale: Von Schiffbrüchigen, die glücklich errettet oder aber von Strandräubern gemeuchelt wurden. Von Kapitänen, die Gewaltmärsche durchs ewige Eis überlebten oder in der sturmgepeitschten See ihr elendig ersoffen. Von Seeleuten, die unzählige Wale erlegten oder von kriegerischen Eingeborenen gejagt wurden, Sklaven verschifften oder selbst in die Sklaverei gerieten, in der Fremde ein Vermögen machten oder aber in der Ferne am gefürchteten Gelbfieber verstarben.

 

LESEPROBE:

"(…) Was sich in rauhen Nächten am Flutsaum abspielte, das wusste früher auf Sylt jedes Kind. In einem Aufsatz schrieb ein Keitumer Schüler im Jahre 1851: "Durch den Strand ist schon so mancher Mensch zum Diebstahl verleitet worden, denn er glaubt, er kann sich beim Strande leicht Eigentum erwerben, auf das er kein Recht hat." Doch so tugendhaft dürften wohl nur die Kinder gedacht haben. Die Väter wussten es besser. Jahrhunderte lang galt auf Sylt die alte Losung "Frei ist der Strandgang, frei ist die Nacht!". Denn wer selbst nicht viel hat, der nimmt umso lieber. Schließlich brauchte man es nur aufzusammeln.

Als der Strandraub mehr und mehr überhand nahm, erließ der dänische König im Jahre 1705 eine rigide Verordnung. Diese verbot bei Androhung der Todesstrafe, an der Küste nachts Feuer zu entzünden, um dadurch Schiffe vom Kurs abzubringen. Auf Körperverletzung oder die Ermordung von Schiffbrüchigen stand die verschärfte Todesstrafe durch das Rad. Der Diebstahl von größeren Werten wurde mit dem Galgen gesühnt. Umgekehrt rächte sich mancher Sünder auf tückische Art und Weise. So brannten Strandräuber dem Strandvogt Erk Mannis das Haus ab und schlugen den Strandvogt Nis Bohn bei seiner eigenen Hochzeitsfeier im Streit tot. (…)"